Archivierte Stelle: Mitarbeiter Interne Revision und Compliencemanagement (w/m/d; 129/2022) in Leipzig
Archivierte Stelle: Mitarbeiter Interne Revision und Compliencemanagement (w/m/d; 129/2022) in Leipzig
Leipzig
ab sofort | unbefristet | in Voll- oder Teilzeit
Für die Klinikum St. Georg gGmbH suchen wir einen Mitarbeiter (w/m/d) für das Aufgabengebiet
Interne Revision und Compliancemanagement
ab sofort | unbefristet | in Voll- oder Teilzeit
Ihr Profil
| Sie verfügen über ein erfolgreich abgeschlossenes juristisches Bachelorstudium (LL.B.) mit
Schwerpunkt Wirtschaftsrecht oder eine vergleichbare Qualifikation.
| Sie bringen Verständnis für alle wesentlichen Abläufe eines Krankenhausbetriebes mit.
| Sie verfügen über unternehmerisches Denkvermögen sowie eine hohe Kontakt-und
Kommunikationsfähigkeit.
| Sie haben eine sorgfältige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise, eine sehr gute
schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit zeichnet Sie aus.
Ihre Aufgaben
| Umsetzung und Weiterentwicklung des Revisionsprogramms
| Erarbeitung von Handlungsempfehlungen auf Grundlage der Ergebnisse und Feststellungen
entsprechend des Aufgabengebietes
| Berichterstattung an Geschäftsführung und Gremien
| Umsetzung und Weiterentwicklung der Compliance-Strukturen und -Regelungen im Unternehmen,
insbesondere Kommunikation und Bearbeitung des Compliance Managementsystems
| Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen
| Koordination und Umsetzung von Kontrollmechanismen zur Wirksamkeit von Compliance-Maßnahmen
Ihre Perspektiven – unsere Angebote
| spannendes Aufgabengebiet in einem professionellen und motivierten Umfeld
| leistungsgerechte Vergütung auf TVöD-Niveau (30 Tage Urlaub + 2 Arbeitszeitverkürzungstage)
| alle Vorteile und Unterstützungsmöglichkeiten eines mitarbeiterorientierten Arbeitgebers, z.B.: Job-
Ticket, betriebliche Gesundheitsfürsorge, betriebliche Altersvorsorge und VWL
| Maßnahmen zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Kontakt
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Sie!
. Bitte beachten Sie, dass eine Einstellung nur bei Nachweis eines vollständigen Impfschutzes oder einer Kontraindikation gegen COVID 19 (gem. Infektionsschutzgesetz) und das Masern-Virus (gem. Masernschutzgesetz) erfolgen kann. Die Nachweise sind im Einstellungsprozess vorzulegen.